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Röhrenradioforum: Das Forum für alle Freunde alter Röhrenradios, Kofferradios und Röhrentechnik!
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 Betreff des Beitrags: Reparaturvergütung
BeitragVerfasst: Di Jan 30, 2024 8:57 
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Registriert: Di Dez 07, 2021 15:40
Beiträge: 61
Kenntnisstand: Spezialkentnnisse im Bereich Röhrenradios (Beruf)
Hallo,
Es kommt vor, dass aus dem Bekanntenkreis die Anfage nach der
Reparatur eines alten Röhrenradios gestellt wird.
Nächste Frage ist dann "Was kostet das denn".
Beschränken wir das mal auf die reine elektrische Reparatur, keine
Renovierung von Gehäuse, Schallwandstoff etc.
Gesetzt den Fall nach Austausch einer Röhre oder eines Kondensators
läuft das Radio (evt. mit Einschränkung was Klangqualität, Empfang usw.) angeht.
Keine aufwendige Sache was den Zeitaufwand betrifft, nur Materialkosten.
Sinnvoll ist es natürlich, wie hier hinlänglich im Forum beschrieben,
alle alten C´s zu ersetzen, evt. Brückengleichrichter etc, das kann vom Aufwand sehr umfangreich sein.
Frage: Abgesehen von den Materialkosten; macht ihr das als Freundschaftsdienst oder
lasst ihr Euch den Zeitaufwand auch irgendwie vergüten?

Gruß
Hannes


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 Betreff des Beitrags: Re: Reparaturvergütung
BeitragVerfasst: Di Jan 30, 2024 10:28 
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Registriert: Di Sep 10, 2019 9:26
Beiträge: 152
Kenntnisstand: Elektrotechnischer Beruf/ Studium
Nunja, ich hatte bis in die frühen 2000er ja eine eigene Reparaturwerkstatt (mit Verkauf) in Berlin. Das Ganze rechnete sich natürlich irgendwann nicht mehr und ich musste schließen.

Es kommt darauf an, wer mich um sowas bittet. Bei guten Freunden und langjährigen Bekannten mach ich da auch schon mal was aus Freundschaftsdienst, die Materialkosten werden natürlich gelistet und auch abgerechnet, ich muss das Zeug ja auch ordern und bezahlen.

„Externe“ Aufträge sind sehr, sehr selten und reichen natürlich nicht aus, den Lebensunterhalt zu bestreiten. Wenn da mal etwas kommt, sind es meist Scheunenleichen, die einer Komplettsanierung bedürfen und a) lange dauern können und b) auch kostspielig sein können. Als Beispiel sei hier ein Fernseher „Ines“ genannt, in grünem Gehäuse, seit fast 40 Jahren im Keller gelagert. Alle Potis fest, 5 Kilo Dreck im Inneren, unbekannter technischer Zustand. Allein das Reinigen hat mich bislang 2 Tage gekostet, zerlegen, Trafos runter, Platine waschen, Bildrohr raus, alles säubern.

Dann das Technische: PL 500 Luftzieher, Primärspule Zeili verkohlt. Komplette Kondikur, Zeili neu hoch, PL 504 verbaut, Elkos formiert (die RFT-Becher bleiben bei mir vorerst immer drin) angefahren: Läuft.

Der Besitzer der Ines hing an diesem Gerät und war demnach auch bereit, 350 Euro zu * SPAM-Verdacht! Werbung nicht erlaubt*. Hennebach dürfte da kaum billiger sein…

Das Gefummel mit den komplett verrosteten Potis hab ich mir nicht gegeben. Ich habe stattdessen einen Spender besorgt, mit defektem Gehäuse und das Bedienteil umgepflanzt.


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 Betreff des Beitrags: Re: Reparaturvergütung
BeitragVerfasst: Di Jan 30, 2024 18:07 
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Registriert: Di Jun 19, 2012 22:12
Beiträge: 2748
Wohnort: Bubenreuth
Kenntnisstand: Weitergehende Kenntnisse (Hobby)
Ich mache so etwas gar nicht, weil es juristisch ein extrem heißes Eisen ist.

Gruß,
Achim


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 Betreff des Beitrags: Re: Reparaturvergütung
BeitragVerfasst: Mi Jan 31, 2024 9:13 
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Registriert: Do Dez 18, 2008 6:27
Beiträge: 4168
Wohnort: Nettetal
Kenntnisstand: Sehr gute Kenntnisse (Hobby)
achim1 hat geschrieben:
Ich mache so etwas gar nicht, weil es juristisch ein extrem heißes Eisen ist.

Gruß,
Achim


Das denke ich mir auch oft. Trotzdem mache ich nur das, was ich auch im RepairCafé mache, nur zuhause.

Es ist halt wichtig, den Leuten klarzumachen, daß es sich um extrem alte technische Gegenstände handelt, die nie unbeaufsichtigt in Betrieb genommen werden sollen.

Ganz schwieriges Thema, stimmt.

H.

_________________
UKW: Wehe, wehe, wenn ich auf das Ende sehe.....


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 Betreff des Beitrags: Re: Reparaturvergütung
BeitragVerfasst: Mi Jan 31, 2024 11:29 
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Registriert: So Mär 26, 2023 11:38
Beiträge: 46
Wohnort: Giengen
Kenntnisstand: Spezialkentnnisse im Bereich Röhrenradios (Beruf)
Hallo,

ich mach Reparaturen und Restaurationen für den "erweiterten" Verwandten- und Bekanntenkreis und nehme auch ein Taschengeld (weit unter Mindestlohn) plus Material natürlich.

Rechtlich gibt es da 2 Probleme, a könnte man das genau genommen als Schwarzarbeit bezeichnen, damit hab ich aber keine Probleme die Geräte würden ja sonst auf dem Müll landen und unsere Umwelt belasten, ich bezeichne das als Hobby.

B die elektrische Sicherheit, wer in elektrische Geräte eingreift muss für ihre Sicherheit gerade stehen, da sehe ich für Personen die weder Ausbildung noch Ausrüstung haben um eine entsprechende Prüfung zu machen ganz dünnes Eis im Eintrittsfall.

Bei den gängigen Röhrenradios erst recht, wer hier eingreift sollte sich darüber im klaren sein dass die Bauteile, vor allem Netztrafos, den heutigen Ansprüchen (auch Vorschriften) für Schutzisolierung (Schutzklasse 2) in keinster Weise genügen.
Hier kommt es vor allem darauf an wie werden sie betrieben, in einer Sammlung um sie ab und zu vorzuführen, sozusagen unter Aufsicht im "Museumsumfeld" ist das gar kein Problem aus meiner Sicht, auch für Allstromgeräte etc.
Ganz anders ist es da wenn die Geräte für den Alltagsgebrauch Bestimmung finden, da sehe ich große Probleme, ein Umbau auf Schutzklasse 1 oder mit einem Vorschriftenkonformen Trenntrafo sowie den geeigneten Sicherungen (Thermo / Überstrom) sind aus meiner Sicht zwingend und damit steigt natürlich Aufwand und Preis.

Bei Firmen (z. B. Vangerow) fangen die Preise bei 500,- Euro, mit offenem Ende, erst an, nicht umsonst.

Viele Grüße Thomas


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 Betreff des Beitrags: Re: Reparaturvergütung
BeitragVerfasst: Mi Jan 31, 2024 13:56 
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Registriert: Di Dez 07, 2021 15:40
Beiträge: 61
Kenntnisstand: Spezialkentnnisse im Bereich Röhrenradios (Beruf)
Hallo Thomas,
das mit elektrischen Sicherheit nach heutigem Standart ist
ein interessanter Aspekt.

Ob man im Fall einer Reparatur eines Oldtimerradios eine Sicherheitsaufrüstung nach Deiner Beschreibung
durchführen muss, ist mir nicht ganz plausibel.

Wenn ein Dritter ein solches Gerät in die Hand bekommen sol,l ist eine entsprechende
Info geboten.
Schon auf der Rückseite der alten Radios steht ein Warnhinweis.

Gegen unsachgemäße Handhabung ist man natürlich nie gewappnet.

Da sind sicher viele Radios (auch von Forenmitgliedern) nach einer Instandsetzung verkauft oder
auch verschenkt worden, die im von der elektrischen Sicherheit her im Originalzustand sind.

Vielleicht äußern sich ja noch mehr zu diesem Thema.

Gruß
Hannes


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 Betreff des Beitrags: Re: Reparaturvergütung
BeitragVerfasst: Mi Jan 31, 2024 17:13 
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Registriert: Mo Dez 25, 2023 15:18
Beiträge: 34
Wohnort: Nähe Memmingen im Allgäu
Kenntnisstand: Elektrotechnischer Beruf/ Studium
Hallo Hannes,
Ich mache so etwas nur noch für Verwandte und gute Freunde, verlange dann aber nur die Materialkosten.
Voraussetzung ist, dass ich genug Zeit bekomme; weil ich davon nur wenig habe.
Elektrisch gesehen bin ich zwar Fachmann, kann aber nicht sicher sagen, ob das Thema rechtlich gesehen problematisch ist.
Aber Reparatur war und ist eigentlich immer möglich; deshalb gehe ich hier schon von Bestandsschutz aus. Man darf nur nicht zum "Hersteller" werden und das Gerät neu in Verkehr bringen oder exportieren.
Darüber gab es hier im Forum allerdings schon mal einen größeren Beitrag.
Viele Grüße,
Frank.


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 Betreff des Beitrags: Re: Reparaturvergütung
BeitragVerfasst: Mi Jan 31, 2024 19:19 
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Registriert: Mo Apr 03, 2006 7:23
Beiträge: 1063
Wohnort: Niederbayern
Kenntnisstand: Sehr gute Kenntnisse (Hobby)
...eben gefunden:

[url]https://www.reparatur-initiativen.de/seite/sicherheit-haftung
[/url]

Grüße,
Jörg

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www.radiolegenden.de


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 Betreff des Beitrags: Re: Reparaturvergütung
BeitragVerfasst: Mi Jan 31, 2024 19:33 
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Registriert: Do Dez 18, 2008 6:27
Beiträge: 4168
Wohnort: Nettetal
Kenntnisstand: Sehr gute Kenntnisse (Hobby)
Hallo Thomas,

die Geräte sind damals so in den Markt gekommen, wie es den damaligen Vorschriften entsprach, die ja sogar Allströmer und Geräte mit Spartrafo zuließen.

Duchaus ähnlich ist es ja bei Autos. Man kann heute problemlos einen Mercedes 220 von 1951 fahren und auch beim Straßenverkehrsamt auf einen anderen Eigner ummelden. Nur erstmals zulassen, das geht nicht mehr. Wenn der Wagen eine TÜV-Prüfung besteht, kann man ganz normal am Straßenverkehr teilnehmen.

Es ist allemal sicherer, ein altes Radio zu betreiben, an dem einige kritische Bauteile getauscht wurden, als wenn man eines am Trödelmarkt kauft, nach Hause schleppt und dann einfach ohne weitere Prüfung anschließt und womöglich längere Zeit so betreibt. Man sollte nicht denken, es gäbe keine Leute, die dazu nicht blauäugig genug wären.

Man steckt aber in den Bauteilen, die man nicht tauschen kann auch nicht drin, also etwa im Netztrafo oder im AÜ. Wenn denen was "zustößt" geschieht das aber auch in unreparierten Geräten wesentlich wahrscheinlicher, als in reparierten.

Von daher weiß ich schlicht nicht, wie die Rechtslage ist, wenn mit einem Gerät, an dem man eine Kondensator-Razzia gemacht hatte, etwas geschieht.

Ich habe mir die Frage oft gestellt, aber nie irgendwo eine schlüssige Antwort gelesen.

Haben wir einen Juristen hier, der dazu was schreiben könnte ?

Viele Grüße
Holger

_________________
UKW: Wehe, wehe, wenn ich auf das Ende sehe.....


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 Betreff des Beitrags: Re: Reparaturvergütung
BeitragVerfasst: Mi Jan 31, 2024 20:25 
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Registriert: Mo Dez 25, 2023 15:18
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Wohnort: Nähe Memmingen im Allgäu
Kenntnisstand: Elektrotechnischer Beruf/ Studium
Beruflich habe ich immer wieder Berührungen mit der Maschinenrichtlinie.
Möglich, dass das vergleichbar ist.
Wenn ich das richtig im Kopf habe:
Dort spricht man von "wesentlichen Veränderungen".
Falls nicht wesentlich verändert wird, bleiben die zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens gültigen Bestimmungen gültig. Das dürfte auch für eine Reparatur passen.
Bei wesentlicher Veränderung wird die Maschine wie eine neue Maschine gesehen und muss den aktuellen Bestimmungen entsprechen.
Ich kann mir vorstellen, dass man u.U. gerade dann haftbar wird, wenn man z.B. die Schutzklasse ändert.
Aber habe wie gesagt nur Randkenntnisse.
Ein Jurist, der sich mit dem Thema auskennt, könnte das sicher korrekt beurteilen.
Der Mercedes aus Holgers Beispiel braucht übrigens nicht mal Sicherheitsgurte und auch die Trommelbremsen ohne Bremskraftverstärker sind zulässig.
Viele Grüße,
Frank.


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 Betreff des Beitrags: Re: Reparaturvergütung
BeitragVerfasst: Mi Jan 31, 2024 21:21 
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Registriert: Di Apr 02, 2019 10:22
Beiträge: 275
Kenntnisstand: Sehr gute Kenntnisse (Hobby)
https://www.haufe.de/recht/weitere-rech ... 84166.html beschreibt die eigentliche Problematik recht gut.

Ich war beruflich im technischen Außendienst (kein Anwalt, E-Technik gelernt und Elektrofachkraft) und es geht ja hier nur um Gefälligkeitsarbeiten. Da haftet man nur bei Fahrlässigkeit. Wenn jemand "Elektrofachkraft" ist und gegen VDE-Richtlinien verstößt, ist nix mehr mit "fahrlässig", dann ist es mindestens "grob fahrlässig" und man haftet. Das wird eigentlich schon in der Lehre eingebläut. Es geht dabei nicht darum ob Kondensator C4711 bei einem alten Gerät nach der Reparatur kaputt geht, sondern ob man damit rechnen konnte oder wußte, daß der bald hin ist (dann ist es schon "Vorsatz"). Wenn man als "Fachmann" gilt und die für sein Fach geltenden Regeln verletzt, handelt man immer grob fahrlässig.

Wenn man die "anerkannten Regeln der Technik" nicht kennt, oder selber schon vermutet, daß man keinen sicheren Betrieb herstellen kann, einfach nur Finger weg. Wenn da ein Keramik-C mit 3kV Spannungsfestigkeit drin ist (etwas überspitzt formuliert) und der schlägt bei 230V durch, dann ist das nicht vorhersehbar und Pech. Man muß für seine Arbeit gerade stehen, aber nicht für sämtliche Teile in einem alten Radio. Allerdings "anerkannt kritische Teile" drin lassen, geht gar nicht.

Wenn man aber nicht sicher ist, einfach diese "Gefälligkeit" ablehnen. Da ist man mit fachlicher Vorbildung sehr schnell voll in der Tinte. Ich bin sehr hilfsbereit, aber wenn eine Reparatur nicht überschaubar sicher und fachgerecht gehen kann, dann mache ich sie nicht.

Gruß Peter

PS es geht bei der Link nicht um das Waschbecken, aber die Haftungsgrundsätze sind sehr gut erklärt. Gewerbliche Reparatur als Laie geht sowieso nicht, zu Gefälligkeit s.Link.


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 Betreff des Beitrags: Re: Reparaturvergütung
BeitragVerfasst: Do Feb 01, 2024 11:03 
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Registriert: So Mär 26, 2023 11:38
Beiträge: 46
Wohnort: Giengen
Kenntnisstand: Spezialkentnnisse im Bereich Röhrenradios (Beruf)
Hallo,

im Kern ist das vorher geschriebene dem allgemeinen Rechtsverständnis nach richtig, allerdings kenne ich noch kein Urteil zu so einem Fall, also wie sagt man "Auf hoher See und vor Gericht ist man in Gottes Hand".

Bevor ich weiter ausführe zu meinem Hintergrund, bin Elektromeister und habe 12 Jahre in einem großen Deutschen Industrieunternehmen eine Instandhaltungswerkstatt mit ca. 50 MA geleitet, die auch die werksinterne Reparatur von Elektrowerkzeugen beinhaltete. Dazu natürlich auch entsprechende Lehrgänge zum rechtlichen Hintergrund besucht.

Deshalb bin ich immer noch der Meinung, wenn ein Röhrenradio restauriert, sprich wieder funktionsfähig gemacht wird so kommt das einer wesentlichen Änderung sehr nah, da wird es drauf an kommen wie der Richter das sieht.

Elektrische Sicherheit der Schutzisolierung baut auf 2 wesentliche Grundsätze (stark zusammengefasst) auf, doppelte Isolierung und das Erkennen wenn eine dieser wirkungslos wird. Als Beispiel nehme ich da immer das Zuleitungskabel der alten Geräte, meist braun und aus einer Schicht Isolierung bestehend. Das ist nach heutigem Verständnis nicht mehr zulässig, alle heutigen Anschlusskabel haben einen Außenmantel der sich farblich immer von den Innenadern unterscheidet. Dadurch soll der elektrische Laie erkennen wenn die erste Isolierung durch, z. B. Beschädigung, seine Wirksamkeit verliert weil eine innere Ader (andere Farbe) sichtbar ist und das Gerät nicht mehr einsteckt.

Wie gesagt gilt nur für Alltagsgebrauch nicht für museumsähnliche Sammlergeräte, das würde ich in dem Fall aber auch gut sichtbar drauf schreiben.
Z. B. Zettel an die Rückwand "Museumsgerät im Originalzustand, nur unter fachlicher Aufsicht betreiben".

Viele Grüße Thomas

P.S. Ich baue alle diese Geräte auf Schutzklasse 1 (Schutzerde) um das gibt das maximale an Sicherheit und natürlich geprüft vor "Auslieferung".


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 Betreff des Beitrags: Re: Reparaturvergütung
BeitragVerfasst: Do Feb 01, 2024 12:16 
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Registriert: So Sep 10, 2017 18:04
Beiträge: 186
Wohnort: Münster
Kenntnisstand: Grundkenntnisse (ohmische Gesetz etc.)
Hallo

Ist es denn nicht gerade so das wenn man in ein antikes Gerät zb. Schutzerde einbaut dieses dadurch in seiner Bauart verändert und sich gerade hierdurch auf sehr dünnes Eis begibt?

In früheren Jahren wurde dieses Thema auch schon in Foren kontrovers diskutiert und es endete soweit ich mich erinnere immer mit dem Ergebnis das man gerade dieses tunlichst unterlassen solle um nicht am Ende irgendwelchen Schadenersatzforderungen ausgeliefert zu sein.

Ich denke das sobald jemand auch nur die Kondensatoren wechselt und es geschieht etwas wie zb ein Wohnungsbrand welches nicht mal damit zusammenhängt er ein großes Problem hat!
Eigentlich sollte man sich hüten Reparaturen durchzuführen und auch Geräte zu verschenken oder verkaufen! Das läuft wohl alles auf das selbe hinaus.

Im Schadensfall wird es wohl darauf hinauslaufen das man versucht den Restaurator in Regress zu nehmen denke ich.

Mit freundlichen Grüßen

_________________
Lehrling


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 Betreff des Beitrags: Re: Reparaturvergütung
BeitragVerfasst: Do Feb 01, 2024 12:58 
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Registriert: Sa Apr 04, 2015 20:47
Beiträge: 436
Wohnort: Dortmund
Kenntnisstand: Grundkenntnisse (ohmische Gesetz etc.)
Zitat:
allerdings kenne ich noch kein Urteil zu so einem Fall, also wie sagt man "Auf hoher See und vor Gericht...

Damit hat Radiothomas es wohl gut zusammengefasst: Es gibt einen Wust von Vorschriften aber keine gefestigte Rechtsprechung.
Die Schwarzmalerei, dass bereits die Anwesenheit eines historischen Gerätes zu Schadenersatz führen könnte halte ich für übertrieben. Ohne konkret beweisbaren Zusammenhang wird sowas wohl kaum durchzusetzen sein.
Betreiben könnte eine Forderung am ehesten eine Versicherungsgesellschaft. "Konzern verklagt wohlmeinenden Hobbybastler" ist allerdings auch keine gute Reklame.
Bei Gefälligkeitsreparaturen ohne kommerziellen Hintergrund sollte den Bastler wiederum durchaus eine private Haftpflichtversicherung schützen, auch zur Abwehr unberechtigter Forderungen.
Wie oben schon angemerkt wurde, steht nirgendwo dass historische Geräte grundsätzlich aus dem Verkehr gezogen oder in irgendeiner Form nachgerüstet werden müssen. Eine einigermaßen fachgerecht erfolgte Reparatur mindert außerdem schon grundsätzlich das Schadenrisiko.
Es ist zwar nicht grundsätzlich unmöglich dass ein altes Radio einen Brand auslöst, aber die Wahrscheinlichkeit ist auch nicht wirklich hoch in Relation zu anderen allgemeinen Risiken.


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 Betreff des Beitrags: Re: Reparaturvergütung
BeitragVerfasst: Do Feb 01, 2024 19:30 
Offline

Registriert: Di Mai 12, 2009 17:09
Beiträge: 1793
Mag alles richtig sein.
Was aber völlig zu kurz kommt, ist die Eigenverantwortung des Radiobetreibers. Elektrische Geräte betreibt man üblicherweise nicht unbeaufsichtigt. Es ist eine Unsitte der Neuzeit, immer jemand Anderes als Schuldigen finden zu wollen.


MfG
Munzel


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