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 Betreff des Beitrags: Re: Reparaturvergütung
BeitragVerfasst: So Feb 04, 2024 23:28 
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achim1 hat geschrieben:
im Erdreich einen Wurzelstumpf entfernen wollte. Dabei stieß er auf einen Stein und malträtierte die Sägekette so lange, bis sie schließlich riss und ihm um die Ohren flog.


Das war nun eindeutig eine unsachgemäße Anwendung. Ich glaube nicht, daß das für Dich zum Problem geworden wäre. Aber Du hast schon auch recht: "Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand."

H.

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 Betreff des Beitrags: Re: Reparaturvergütung
BeitragVerfasst: Mo Feb 05, 2024 0:41 
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Registriert: Di Apr 02, 2019 10:22
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Die Fälle, aus dem Bauch raus: 1 und 2 hängen von den Zusagen ab, was beweisbar versprochen wurde, ansonsten bleibt der Käufer der Dumme.
Fall 3: nach 6 Jahren Funktion wird kaum jemand haften müssen.
Fall 4: haben m.E. beide Glück gehabt und als Ing. Markus würde ich die 250 Euro zahlen, als Lehrgeld verbuchen und das Gerät nicht einmal mehr ansehen ... :-) (ist jetzt etwas "unjuristisch")

Was mir außer bei Fall 3 Kopfzerbrechen macht: Darf eigentlich jeder ohne die geringsten Sachkenntnisse und Haftungsauflagen Elektrogeräte verkaufen ?? Beruflich war ich lebenslänglich Dienstleister, jetzt bei der Firma "Mach mal" :-) . Da habe ich mich noch nie drum gekümmert, weil nie was elektrisches verkauft. Reparatur ja, gelegentlich für Dritte, aber ausschließlich im Freundeskreis oder guten langjährigen Bekannten.

Gruß Peter


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 Betreff des Beitrags: Re: Reparaturvergütung
BeitragVerfasst: Mo Feb 05, 2024 6:47 
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Registriert: Di Jun 19, 2012 22:12
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Ich finde, diese Fälle sind absolut aus dem Leben gegriffen. In genau de Art und Weise läuft es meist ab.
Ich wurde schon so oft von Mädels um Kleinradios gebeten, meist Philettas. Aber da fehlt in aller Regel wirklich jegliche Kenntnis über elektrischen Strom.
In dem meisten Fällen, wenn mal was passieren sollte, wird man vermutlich ohne große Konsequenzen da rauskommen. Man hat das Radio ja selbst gebraucht erworben und wer will nachweisen, dass der Fehler der zum Brand geführt hat, von mir begangen wurde?
Aber andererseits gibt es in jedem Falle jede Menge Ärger. Warum soll man sich das antun? Wegen der paar Euro die man bekommt?
Ich frage mich ja, wie das bei Flohmarktverkäufen aussieht. Da gibt es keine Namen, keine Adressen, nichts. Und da wird jede Menge Elektrozeugs verkauft und das ohne jegliche Sachkenntnis. Wie sieht es da mit der Haftungs- und Gewährleistung aus, die hier ja nicht mal explizit ausgeschlossen wird. Bei Ebay gibt es seitenlange Diskussionen, wie ein rechtlich wirksamer Gewährleistungsanspruch ausgeschlossen werden kann und auf dem Flohmarkt soll das alles plötzlich keine Rolle mehr spielen? Bei Ebay gibt es neuerdings Meldungen an das Finanzamt. Auch das fällt bei Flohmarktverkäufen weg? Irgendwie schon seltsam. Was meint ihr?

Gruß,
Achim


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 Betreff des Beitrags: Re: Reparaturvergütung
BeitragVerfasst: Mo Feb 05, 2024 8:15 
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Registriert: So Sep 10, 2017 18:04
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Das große Interesse an dem Thema hier ist wohl auch wohl derart das die meisten hier restaurierte Radios auch mal weitergeben.
Bei eBay weiß man natürlich nicht wer ein Gerät zu welchem Zweck kauft.
Viele Käufer denken grade bei restaurierten Geräten das es neuware ohne vermeintlichem Risiko gleichkommt.
Ich glaube man kann im verkaufsangebot von den Risiken schreiben aber im Schadensfall wird sich wohl niemand dafür interessieren und den Verkäufer verklagen.

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Lehrling


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 Betreff des Beitrags: Re: Reparaturvergütung
BeitragVerfasst: Mo Feb 05, 2024 10:27 
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Registriert: Do Dez 18, 2008 6:27
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Kenntnisstand: Sehr gute Kenntnisse (Hobby)
achim1 hat geschrieben:
IBei Ebay gibt es neuerdings Meldungen an das Finanzamt. Auch das fällt bei Flohmarktverkäufen weg? Irgendwie schon seltsam. Was meint ihr?


Schon vor über 10 Jahren gab mir auf dem Krefelder Sprödentalplatz, dem größten Trödelmarkt weit und breit, ein Anbieter eine eigenartige Visitenkarte. Er hatte ein paar Radios im Angebot, eines interessierte mich, ich wollte es aber nicht vom Platz tragen, weil das Auto weit entfernt war.

Diese Karte zeigte weder Name noch Anschrift, sondern nur "Trödler Willi", eine Handynummer und eine kryptische Mailadresse. Ich fragte ihn, was das solle, wenn ich ihn wegen der Radios besuchen wollte. Antwort: "Weiß ich, ob Sie vom Finanzamt sind ?"

Aber OK, das ist jetzt ein anderes Thema.

Ich verfolge die Beiträge hier mit großer Spannung. Ein Bekannter von mir ist Rechtsanwalt i.R., dem werde ich das Problem bei Gelegenheit vorlegen und dann berichten.

Gruß
Holger

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 Betreff des Beitrags: Re: Reparaturvergütung
BeitragVerfasst: Mo Feb 05, 2024 10:48 
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Registriert: Di Apr 02, 2019 10:22
Beiträge: 275
Kenntnisstand: Sehr gute Kenntnisse (Hobby)
Ich habe die Frage nach dem Verkauf aus einem handfesten Grund gestellt: Bei Funkgeräten ist außer Amateurfunk-Eigenbau alles CE pflichtig. Die Bundesnetzagentur nimmt z.Zt. via Zoll und eigener Recherche jede Menge Geräte vom Markt. Selbst einfache Netzteile ohne deutsche Beschreibung bleiben beim Zoll hängen. Etliche Wandler von "Balkonkraftwerken" wurden ebenfalls stillgelegt.

Rein theoretisch dürfte ich evtl. noch ein repariertes Radio, aber nicht wesentlich verändert (z.B. Erdung) wieder "in den Verkehr" bringen. Die hatten je nach Alter FTZ-Nummer und damit zumindest Störfreiheit attestiert. Ich habe mir dazu noch nie den Kopf zerbrochen, aber ...
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fac ... /node.html
dazu die Link
https://www.bundesnetzagentur.de/Shared ... onFile&v=2
da tut sich einiges. Ein gewerblicher Händler darf ohne CE nix verkaufen, bei nicht fachgerechter Reparatur oder Umbau erlischt das CE-Certifikat des Gerätes (war bei FTZ-Nummer genau so). In wie weit das auf Oldtimer-Radios übertragbar ist, wäre mal Recherche wert. Jedenfalls versuche ich mal, ob ich dazu etwas finde.

Zu Reparatur und Haftung habe ich meinen Kenntnisstand geschrieben. Lerne aber gerne dazu.

Gruß Peter


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 Betreff des Beitrags: Re: Reparaturvergütung
BeitragVerfasst: Mo Feb 05, 2024 15:59 
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Registriert: So Mär 26, 2023 11:38
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albert66 hat geschrieben:
achim1 hat geschrieben:
Munzel hat geschrieben:
.... Es ist eine Unsitte der Neuzeit, immer jemand Anderes als Schuldigen finden zu wollen....
Diese Unsitte hat ihren Ursprung in den Gerichtsurteilen der letzten Jahrzehnte. ......
Ganz so krass sehe ich es nicht. Man muß schon etwas unterscheiden. Elektro-Unfälle von Personen (mit Personenschäden, die medizinisch versorgt werden mußten .. oder sehr selten nicht mehr ...., jetzt nicht "einfach mal Schlag bekommen") waren oft Arbeitsunfälle, die als solche immer weitergemeldet wurden. Klassiker sind Arbeiten unter Spannung, bringt der Beruf so mit sich und ist oft mal erforderlich.


Hallo,

das mit den Stromunfällen ist genau anders herum, im privaten Bereich passiert deutlich mehr als im "Gewerbe", seit ca. 2000 ist die Zahl der BG Elektrounfälle mit Todesfolge tief einstellig pro Jahr (dank FI-Pflicht denke ich).

Viele Grüße Thomas


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 Betreff des Beitrags: Re: Reparaturvergütung
BeitragVerfasst: Mo Feb 05, 2024 16:45 
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Registriert: Di Dez 07, 2021 15:40
Beiträge: 61
Kenntnisstand: Spezialkentnnisse im Bereich Röhrenradios (Beruf)
Was ist jetzt bei einem Oldtimerradio eine wesentliche Änderung?

Ist nicht ein neues Netzanschlusskabel nach heutigem Standart mit erhöhter Sicherheit (gem. Thomas)
eine Verbesserung gegenüber dem Original?
Eine Anekdote aus meiner Lehrzeit Ende der 60`ziger Jahre:
Es gab damals ein preislich günstiges Fernsehgrät vom Versandhaus Quelle,
unsere Firma machte den Kundendienst.
Hersteller weiß ich nicht mehr, wohl aus dem Ausland.
Bei vielen dieser Geräte rauchte oft schon in der Garantiezeit der Netzschalter ab.
Das Originalersatzteil hatte Lieferzeit und war auch genauso schlecht.
Wir haben dann den Kunden angeboten als Ersatz einen 4 poligen Kippschalter
in die Rückwand zusetzen.
Wesentliche Änderung?
Der Kunde war zufrieden, niemand hat nachgefragt.
Man musste nur bei Abnahme der Rückwand aufpassen, wegen dem Netzschalter!
Hannes


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 Betreff des Beitrags: Re: Reparaturvergütung
BeitragVerfasst: Mo Feb 05, 2024 17:18 
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Registriert: Di Apr 02, 2019 10:22
Beiträge: 275
Kenntnisstand: Sehr gute Kenntnisse (Hobby)
Radiothomas hat geschrieben:
.... das mit den Stromunfällen ist genau anders herum, im privaten Bereich passiert deutlich mehr als im "Gewerbe", seit ca. 2000 ist die Zahl der BG Elektrounfälle mit Todesfolge tief einstellig pro Jahr (dank FI-Pflicht denke ich)....
Danke für die Info, vermutlich privat die "Selbermacher" ohne einschlägige Praxis.
Demodulator hat geschrieben:
Was ist jetzt bei einem Oldtimerradio eine wesentliche Änderung?........ Ist nicht ein neues Netzanschlusskabel nach heutigem Standart mit erhöhter Sicherheit (gem. Thomas) eine Verbesserung gegenüber dem Original?
Vermutlich einiges Auslegungssache. Ein bessers Kabel allein vermutlich nicht, auch den Schalter als Ersatz an der Rückwand würde ich nicht so nennen. Aus meiner Sicht ist z.B. eine Erdung des Chassis eine wesentlich Änderung, weil das komplette elektrische Innenleben nicht mehr (Erd-)potentialfrei ist. Ich beziehe mich jetzt aber auf Holzgehäuse und Metallchassis, weil ich andere Bauformen beim Röhrenradio nicht repariere. (z.B. Pertinaxplatinen mit Röhren fasse ich nicht mehr an). Aber .... sind wohl persönliche Meinungen. Einen Röhrenersatz im Netzteil durch Halbleiter ist m.E. bei korrekter Ausführung mir Ri-Ersatz und Entstör-Cs keine wesentliche Änderung, weil die Schaltung im Prinzip gleich bleibt. Vielleicht ist der Historien-Sammler damit nicht glücklich, aber für den weiteren Betrieb bleibt elektrisch gesehen alles beim alten.

Gruß Peter


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 Betreff des Beitrags: Re: Reparaturvergütung
BeitragVerfasst: Mo Feb 05, 2024 18:21 
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Registriert: Sa Jan 21, 2017 21:25
Beiträge: 599
Kenntnisstand: Grundkenntnisse (ohmische Gesetz etc.)
holger66 hat geschrieben:
Alles unwahrscheinlich, aber nicht unmöglich. Was sagt die Gemeinde dazu ?
Daß am Ende Gutachter und Richter von Fall zu Fall entscheiden, also: alles ist möglich.

PS: Ich wußte garnicht, daß Philettas so einen hohen WAF haben. Ich hab jetzt bald 10 Stück hier am Tisch, dann warte ich mal auf die Mädels... :lol: :hello:

_________________
Viele Grüße,
Günter


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 Betreff des Beitrags: Re: Reparaturvergütung
BeitragVerfasst: Mo Feb 05, 2024 18:30 
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Registriert: So Sep 10, 2017 18:04
Beiträge: 186
Wohnort: Münster
Kenntnisstand: Grundkenntnisse (ohmische Gesetz etc.)
Das Thema Schutzleiter wurde früher bereits auch im Saba Forum ausgiebig diskutiert und letztendlich nach meinem Wissensstand immer verworfen. Ob es mehr vor als Nachteile hat seih mal dahingestellt aber es handelt sich wohl hierbei tatsächlich um eine Änderung des Gerätes und würde rechtlich gesehen einer Neukonstruktion gleichen wobei derjenige im Schadensfall voll zur Verantwortung gezogen würde….!!..

Ich denke dabei gar nicht an Risiken durch den Schutzleiter an sich sondern falls durch einen Defekt das Radio zb einen Brandt verursacht. Bei personenschäden möchte ich das nicht erklären müssen!
Nur für sich selbst kann natürlich jeder tun was er möchte aber sobald man ein Radio weitergibt ist es schwierig denke ich.

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Lehrling


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 Betreff des Beitrags: Re: Reparaturvergütung
BeitragVerfasst: Di Feb 06, 2024 10:49 
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Registriert: Di Sep 10, 2019 9:26
Beiträge: 152
Kenntnisstand: Elektrotechnischer Beruf/ Studium
…Ich glaube schon zu wissen, was ich da mache, da ich Radio- u. Fernsehtechniker gelernt habe, zwar nicht explizit an Röhrengeräten, eher als einer der letzten schon an der aufkommenden Mikroelektronik. Dennoch weiß ich was ich tue, mein alter Meister hat mir das von der Pike auf beigebracht.

Ein jeder, der ein historisches Gerät repariert haben möchte, wird sich auch darüber im Klaren sein, was er da hat. Ich zu meinem Teil weise auch, notfalls in einer ausführlichen Dokumentation darauf hin, was zu beachten ist, wenn es sich z.B. um einen Allströmer handelt.

Ich hatte rechtlich noch nie Probleme, zumal ich noch ein Kleingewerbe angemeldet habe. Auf meiner Reparaturen gebe ich auch Garantie, natürlich nicht auf den originalen Rest des Gerätes.


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 Betreff des Beitrags: Re: Reparaturvergütung
BeitragVerfasst: Di Feb 06, 2024 16:45 
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Registriert: Mo Dez 25, 2023 15:18
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Wohnort: Nähe Memmingen im Allgäu
Kenntnisstand: Elektrotechnischer Beruf/ Studium
Hallo zusammen,
ich denke, ohne konkrete "schlimme" Beispiele, bei denen jemand durch ein "von uns" repariertes Röhrenradio zu Schaden gekommen ist und einer von uns jetzt existenzbedroht ist, werden wir uns wohl im Kreis drehen.
Andererseits könnte man daraus ableiten, dass solche Fälle nicht oder selten vorkommen, was wiederum positiv ist.
Falls mich so ein Schicksal betreffen sollte, werde ich mich auf jeden Fall melden und berichten.
Auf jeden Fall kann es nicht schaden, wenn man dem jeweiligen Gerät eine Bedienungsanleitung beilegt (notfalls als Kopie), auch wenn darin i.d.R. als einziger Warnhinweis drinsteht, dass man vor dem Entfernen der Rückwand den Netzstecker ziehen soll.
Bei neu verkauften Geräten ist das nicht ganz unwichtig.
Viele Grüße,
Frank.


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 Betreff des Beitrags: Re: Reparaturvergütung
BeitragVerfasst: Di Feb 06, 2024 21:44 
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Registriert: Di Apr 02, 2019 10:22
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Kenntnisstand: Sehr gute Kenntnisse (Hobby)
Giuseppe hat geschrieben:
.... ohne konkrete "schlimme" Beispiele .... Andererseits könnte man daraus ableiten, dass solche Fälle nicht oder selten vorkommen, was wiederum positiv ist......
Mangels konkreter Fälle möchte ich die Seltenheit streng wissenschaftlich feststellen.

Nehmen wir 80 Mio Einwohner an, pro Jahr 7+25 Strom-Tote*innen (als Sonderfall hier: alle 32 durch ein Oldtimer-Radio), 211 Morde und 4 vom Blitz Erschlagene*innen, dann habe ich eine 50:50 Chance nach:

* 20 Mio. Jahren vom Blitz erschlagen zu werden,
* 2,5 Mio. Jahren jemanden durch schlechte Reparatur umgebracht zu haben,
* 379 Tsd. Jahren aus irgend einem Grund ermordet zu werden.

Bei heute 7633 Mitgliedern in diesem Forum kann es sein, daß ich wegen diesem Post bereits nach 50 Jahren umgebracht werde. Nachdem das aber über meiner restlichen Lebenserwartung liegt, traue ich mich einfach mal, den Post trotz Restrisiko ab zu schicken.

Quellen:
https://www.vde.com/de/suf/statistik-stromtote
https://de.statista.com/statistik/daten ... utschland/
https://www.vde.com/de/blitzschutz/faq/ ... chkeit-tod
Für Mathefreaks: Poisson-Prozeß, dicker Daumen und Dieter Nuhr als Vorbild.

ps. Grüße Peter :-)


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 Betreff des Beitrags: Re: Reparaturvergütung
BeitragVerfasst: Mi Feb 07, 2024 19:12 
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Registriert: Di Dez 07, 2021 15:40
Beiträge: 61
Kenntnisstand: Spezialkentnnisse im Bereich Röhrenradios (Beruf)
Ich stelle mir gerade Folgendes vor:

Herr X hat ein altes Radio, dass er gerne wieder zum Laufen bringen möchte.
Er weiß aber nicht, wie das geht.
Herr X hat keine einschlägigen Kenntnisse in Elektronik und von Spannung, Strom usw.
eigentlich auch nicht, Physikunterricht ist lange her.
Das Radio steht auf dem Küchentisch, kein Trenntrafo vorhanden, lediglich ein Schraubenzieher
könnte zum Einsatz kommen.
Eine Fachwerkstatt, die ihm das Teil instand setzen könnte findet Herr X nicht.
Also googelt Herr X mit der Frage, was man da wohl machen könnte und
kommt auf das DRF.
Er meldet sich an und los gehts, wie allseits bekannt.

Er bekommt von den vielen hilfsbereiten Mitgliedern im DRF zahlreiche Tips,
die zum Teil manchmal auch widersprüchlich sind.

Herr X macht sich ans Werk und hoffentlich geht alles gut.

Ich sehe hier, was Stromunfälle betrifft, eine größere Wahrscheinlichkeit
als bei den hier schon genannten Beispielen.

Aber es ist ja wohl noch nichts Schlimmeres passiert, soweit bekannt, einige Stromschläge
wird es schon gegeben haben, erzählt man ja nicht weiter.

Also toi,toi,toi, dass alles weiterhin gut geht. :wink:

Gruß
Hannes


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