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BeitragVerfasst: So Jun 22, 2008 20:02 
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Kenntnisstand: Elektrotechnischer Beruf/ Studium
So einfach machen es sich Behörden aber, notfalls treiben die ihr Geld im Verwaltungszwangsverfahren ein. Dazu sind die sogar gesetzlich verpflichtet.

Nicht alles, was Recht ist, ist auch gerecht.

Schuld sind nicht immer die Behörden - die sind zwar vieles schuld, aber manchmal - und leider immer öfter - ist es auch schlicht der Gesetzgeber.

Gruß Ben


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BeitragVerfasst: So Jun 22, 2008 22:03 
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Hallo Ralph!

Such in der Gebrauchsanleitung des Recivers mal nach einem ähnlich klingendem Satz: "In gewissen Betriebssituation kann dieses Gerät Funkstörungen verursachen. Sollten diese Auftreten, so ist der Betreiber des Gerätes für deren Beseitigung verantwortlich." Ist der nicht da, ist das Gerät Klasse B, dann kann man dich eh nicht zur Rechenschaft ziehen. Weil der Kunde muss ja davon ausgehen, dass ein CE-Konformes Gerät auch wirklich CE-Konform ist.

Ich mach ja eigentlich den ganzen Tag nix anderes als die Störaussendung irgendwelcher Geräte zu überprüfen.
Bei normalen IT-Geräten wird normalerweise nur die Störaussendung im Frequenzbereich von 30-1000MHz (demnächst bis 5000MHz) gemessen. (DIN EN 55022)
Der Bereich unter 30MHz wird bei solchen Geräten normalerweise nicht gemessen. Und MW/ LW liegt ja einiges unter 30MHz.
Wichtig ist nach der Norm, dass die Geräte die UKW, UHF, VHF, die freigegebenen Bänder für Fernsteuerungen/ Sprechfunk und das GSM-Band nicht stören. MW, LW sind da etwas außen vor.

Gruß Christopher :)

Gruß Christopher :)

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BeitragVerfasst: Mo Jun 23, 2008 7:23 
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Hallo,

nein, Christopher, so ein Satz steht da nirgends. Bis auf die CE-Konformität steht da nichts weiteres. Aber, in einem andere Thread, hat Rocco sich schon einmal über die "Zuverlässigkeit" der Aussage solcher CE- Erklärungen und Aufkleber geäußert. Das kann wohl zutreffen. Ich bekomme übrigens heute so ein Teil geliehen. Mal sehen, ob das den gleichen Murks anrichtet.
Natürlich hat auch Benn recht mit seiner Bemerkung, was nichts koste, sei auch nicht wirklich was. Das mache ich normalerweise auch nicht. Hatte mich nur geärgert über den Markenhersteller, bei dem ich das Vorläufergerät für 135 gekauft hatte. Meinem kleinen Sohn war nämlich Limonade in die Fernbedienung gelaufen mit dem Effekt, das elektrisch nichts mehr funktionierte. Ist blöd, kann aber mit Kindern passieren. Die Platine als Ertsatzteil konnte ich nicht bekommen, nur die gesamte Fernbedienung für satte 120. :wut: In den Listen der Universal-Hersteller wurden diese Geräte nicht aufgeführt. Da aber wesentliche Fuktionen wie der Suchlauf nur über die FB zu lösen sind, war ein neues Gerät fällig. Allerdings war ich nicht willens, innerhalb kurzer Zeit den Anschaffungspreis zu verdoppeln. Und da habe ich mir dann gedacht, weil solche "Kinderunfälle" immer passieren können, wenn ich schon wegschmeiße, dann ein Gerät, wobei es mir nicht weh tut. So ist dann dieses Gerät für 39,80 dabei herumgekommen.
Allerdings berührt das folgende Idee nicht: Ein ab Händler gekauftes Neugerät kann zwar seinem Preise entsprechend weniger kompfortabel und weniger langlebig sein, technisch einwandfrei und in Übereinstimmung mit geltenden Normen muß es aber dennoch sein, egal, wie hoch oder niedrig der Preis ist. Mit der Preishöhe ist schließlich kein Normenrabatt verbunden!

Gruß Ralph

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BeitragVerfasst: Mo Jun 23, 2008 13:58 
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Hallo.

Das Leihgerät ist angekommen, viel früher als erwartet. Und überprüft habe ich das jetzt auch.

Totenstille. Ein besseres Argument zur Reklamation habe ich wohl kaum, als den Vergleich mit einem gleichen Gerät (also, nicht nur baugleich sondern typgleich, auch noch bei der gleichen Verkaufsaktion gekauft, was es für Zufälle gibt), das diesen Fehler nicht aufweist.

Gruß Ralph

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BeitragVerfasst: Mo Jun 23, 2008 19:00 
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Hallo Christopher,

es ging mir weniger um die Frage, ob der Betreiber eines störenden Geräts "moralisch" verantwortlich ist, oder ob er für die Beseitigung der Störung technisch zuständig ist, sondern allein darum, wem die Bundesnetzagentur die Rechnung schreibt.

Wenn im Einzelfall vor Ort gemessen wird, und ein bestimmtes Gerät stellt sich als unzulässige, "normüberschreitende" Störquelle heraus, bekommt der Gerätebetreiber die Rechnung und bleibt insoweit erstmal auf den Kosten sitzen.

Gruß Ben


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