Hallo Holger, hier wird es intressant: Also MW Radios anschalten.....
630-m-Band für Inhaber der Zeugnisklasse A
Im Vorgriff auf die noch ausstehenden Anpassungen der Frequenzverordnung und der Anlage 1 der Amateurfunkverordnung (AFuV) hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie in seiner Eigenschaft als Verordnungsgeber entschieden, dass im
Frequenzbereich 472 bis 479 kHz Nutzungen im Amateurfunk ab sofort geduldet werden. Dies geht aus der im Amtsblatt 11/2012 der Bundesnetzagentur vom 13. 6. 12 veröffentlichten Mitteilung 386/12 hervor.
Dabei sind folgende Nutzungsbestimmungen einzuhalten:
1. Die Nutzung des Frequenzbereichs 472 bis 479 kHz darf nur durch Inhaber einer Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst der Klasse A erfolgen. Dabei dürfen keine Störungen bei Funkstellen eines anderen Funkdienstes verursacht werden und es besteht kein Schutz vor Störungen durch Funkstellen anderer Funkdienste.
2. Die effektive Strahlungsleistung darf 1 W ERP nicht überschreiten.
3. Die maximal zulässige belegte Bandbreite einer Aussendung darf 800 Hz nicht überschreiten.
4. Bei der Nutzung des Frequenzbereichs 472 bis 479 kHz sind alle sonstigen Bestimmungen des AFuG und der AFuV einzuhalten und finden insofern Anwendung. Es wird darauf hingewiesen, diese Regelung sensibel anzuwenden, Störungen zu vermeiden und die maximale Leistung nur dann auszuschöpfen, wenn es zur Aufrechterhaltung einer Funkverbindung oder für experimentelle Zwecke als zwingend notwendig erachtet wird.
QUELLE:
http://www.funkamateur.de/nachrichtende ... /630m.html
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Matthias Claudius