Jein.
Zitat:
Restaurieren heißt: Erhalten des Überlieferungszustandes mit allen Gebrauchs- und Abnutzungsspuren, den weiteren Verfall stoppen.
Mal am Beispiel von Staub:
Staub ist hygroskopisch, bedeutet er "saugt" sich mit Feuchtigkeit voll. Dadurch kann die Oberfläche des Objektes geschädigt werden.
Darum muss er oberflächenschonend entfernt werden.
Selbiges gilt für Klebstoffkleckse oder Farbkleckse, die offensichtlich nicht zum Objekt gehören, bzw. dessen Beschaffenheit verändern oder zerstören können.
Kann man allerdings diese Fremdmaterialien nicht entfernen ohne die Originaloberfläche zu zerstören oder verändern, dann muss es so belassen werden.
Objektanhaftende Veränderungen wie zum Beispiel Rost oder Fingerabdrücke müssen z.T. belassen werden.
Beispiel Rost:
Um weiteren Verfall zu verhindern muss der lose Rost entfernt werden ohne die Oberfläche zu verändern. Dazu wird in der profesionellen Restaurierung niemals mit Sand oder Korund gestrahlt, sondern mit 100-250µ Walnußschalengranulat. Dieses Granulat entfernt die Rostblumen, belässt aber die angegriffenen Oberfläche. Danach wird die offene und empfindliche Oberfläche mit mikrokristalinem Wachs (Cosmoloid H80, welches in Siedegrenzbenzin gelöst ist) versiegelt und ist somit vor weiterem Verfall geschützt.
Wichtig bei der Restaurierung ist auch, dass alle Schritte reversibel sind! Beispielsweise kann das Wachs wieder entfernt werden, indem man das Objekt mit Benzin wieder abwäscht.
Sollten Teile einmal ersetzt werden um den Originalzustand zu zeigen oder weil die Originalteile kaputt sind, so müssen diese als eindeutig nicht-objektzugehörig markiert werden (durch punzen oder ritzen). Die defekten Originalteile müssen aber objektzugehörig aufbewahrt werden.
Jeder kann es mit seinen Sachen halten wie er es will. Aber die von mir genannte Vorgehensweise ist die, wie es jedes fachmännische Museum auslegt und den Begriff "Restaurierung" definiert.