Auf einem Hofflohmarkt kaufte ich heute 3 CDs für weniger als 1 Euro pro Stück. Eigentlich sollten es 4 werden, aber in einer Hülle steckte eine falsche. Als ich anfing nachzusehen, ob die richtigen CDs darin sind und ob sie unbeschädigt sind, meinte die Verkäuferin: "Brauchen Sie nicht, das habe ich alles gestern kontrolliert." Na ja...
Aufgeschreckt hat mich ein Artikel in unserer Lokalzeitung vor wenigen Tagen:
"Nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg vom 21. April 2017 vertragen sich gewerblich organisierte Floh- und Trödelmärkte nicht mit dem niedersächsischen Sonn- und Feiertagsgesetz. (...) Erste Kommunen haben darauf bereits reagiert und verweigern unter Bezug auf das Urteil die Genehmigung von Sonntagsflohmärkten - darunter Hannover, Braunschweig, Wolfenbüttel und Salzgitter..."
Das bedeutet, dass mit fast allen öffentlichen Flohmärkten in unserer Region wohl bald Schluss ist. Denn sie finden in der Regel sonntags statt (an anderen Tagen würden sie die dann geöffneten Geschäfte stören), und sie sind gewerblich organisiert (die Stadtverwaltung hat vor über 20 Jahren bestimmt, dass Flohmärkte von Firmen organisiert werden, angeblich aus Haftungsgründen; vorher ging das auch durch Vereine oder privat).
Dazu der Bürgermeister: "Wir prüfen alle Möglichkeiten, um auch zukünftig ... den Flohmarkt zu ermöglichen." Nun ja, die Stadtverwaltung hat schon öfter "alle Möglichkeiten geprüft". Heraus kam dann entweder gar nichts oder ein Kompromiss, mit dem eigentlich niemand zufrieden ist.
Schade, dass es mit Hilfe der deutschen Regulierungswut immer wieder gelingt, Dinge, für die es keine Lobby gibt, zu verbieten. Die verkaufsoffenen Sonntage vertragen sich aber scheinbar mit dem niedersächsischen Sonn- und Feiertagsgesetz.
Lutz