(Ähhhh- also was die gelernten Fachleute wirklich draufhaben, davon kann ich ganze Opern singen
was ich in einem halben Jahr Elektrolehre ende der 70er erlebte
(Einzelheiten erspar ich mir, die hab ich schonmal in irgendeinem Thread abgelassen)
Jeder Bastler mit guter Erfahrung hat mehr drauf und ist teilweise sicherer bei der Arbeit als manche der vom Gesetzgeber vergötterten Profis
Die haben oft nur bessere Ausrüstung als wir)
Nun die haben neben der Ausrüstung noch etwas Entscheidendes.
1.Die Erlaubnis durch Befähigungsnachweis und Zertifikat,Meisterprüfung.
2.Eine Versicherung die dann Zahlt.
Eben da hängt ja der Hammer im Getriebe - Einen Freibrief zum Pfuschen
Zuletzt geändert von ColonelHogan9162 am Fr Sep 13, 2013 19:17, insgesamt 1-mal geändert.
Was kann schöner sein auf Erden als von Röhren beschallt zu werden Was kümmert es die stolze Eiche wenn sich ein Borstenvieh dran wetzt
All that we see or seem is but a dream within a dream?E.A.Poe
So, ich habe einen Elektriker mit eigener Fa. gefragt.
Wenn jemand ohne Ausbildung, also ein Laie ein Gerät öffnet, verändert und dann verkauft, veräussert, wie auch immer, es kommt zu einem Schaden und es kann nachgewiesen werden, daß ein Laie das Gerät geöffnet und verändert hat, dann kann derjenige dafür in die Haftung genommen werden, O-Ton, es kann einem ein Strick draus gedreht werden.
Früher gab es noch Lehrgänge bei der Handelskammer, das ist aber mittlerweile auch nicht mehr so.
Einzige Möglichkeit wäre, von einem befreundeten Elektriker, Isolation, Spannung, Strom und den allgemeinen Zustand messen zu lassen und ein Protokoll mit Datum und Unterschrift anfertigen. Somit kann bewiesen werden, daß zu dem angegebenen Zeitpunkt das Radio in Ordnung ist.
Das Protokoll dem Radio beilegen und selbst eine Kopie behalten, damit wäre man auf der sicheren Seite.
Viele Grüße
Philipp
"Lohnt es sich denn?" fragt das Hirn. "Nein aber es tut so gut!" antwortet das Herz.
Vagabund hat geschrieben:Wenn jemand ohne Ausbildung, also ein Laie ein Gerät öffnet, verändert und dann verkauft, veräussert, wie auch immer, es kommt zu einem Schaden und es kann nachgewiesen werden, daß ein Laie das Gerät geöffnet und verändert hat, dann kann derjenige dafür in die Haftung genommen werden, O-Ton, es kann einem ein Strick draus gedreht werden.
Hm, die Haftungsfrage dürfte doch unabhängig davon sein, ob sich ein Laie oder jemand mit einer elektrotechnischen Ausbildung (Nicht-Laie) am Gerät zu schaffen gemacht hat.
Viele User im DRF haben ja einen elektrotechnischen Beruf, sind aber keine Elektriker, mich eingeschlossen. Sind diese Nicht-Elektriker mit "Laie" gemeint?
Wenn das so stimmen sollte, dann wären doch alle, die bei Ebay ein Radio einstellen, mit einem Bein im Gefängnis. Da werden doch jede Woche Geräte angeboten die von Laien repariert wurden.
Ausserdem entsprechen diese Radios eh nicht mehr den geltenden Sicherheitsvorschriften. Demnach dürfte doch auch eine Fachkraft gar keine Unbedenklichkeit ausstellen.
Das Mädel holt heite ihr Radio ab. Ich hab es tagelang spielen lassen, alles ok. Und die Madenschrauben sind sorgfältig mit Wachs isoliert.
Auf jeden Fall werde ich sie das Merkblatt unterschreiben lassen.
Viele User im DRF haben ja einen elektrotechnischen Beruf, sind aber keine Elektriker, mich eingeschlossen. Sind diese Nicht-Elektriker mit "Laie" gemeint?
Hallo,
hier lässt sich nachlesen, wer elektrotechn. Fachkraft nach den EU-Richtl. ist und folglich Arbeiten an elektrischen Anlagen/Geräten vornehmen darf:
Ich kann nur weiter berichten, was mir gesagt wurde, nachdem ich mich erkundigt habe.
Als Schlosser besitze ich auch eine elektrische Ausbildung bis 48V offiziell.
Daran arbeiten ist mir aber durch meinem Arbeitgeber in meiner jetzigen Funktion untersagt.
Als Laie bezeichne ich Personen, die keine elektrische Ausbildung bis 400V besitzen und somit nicht im Umgang mit dessen Spannungen geschult sind.
Sollte es zu einem Rechtsstreit kommen, wird eine Person mit Ausbildung in der Elektrik sicher einen anderen Stellenwert haben, als eine Person, die keine elektrische, oder elektrotechnische Ausbildung geniessen durfte.
Achim, Du hast dann wohl recht, dass die Personen, die bei ebay ein gemachtes Radio anbieten, mit einem Bein im Gefängnis stehen, aber auch wohl nur deshalb, weil sie es nicht besser wissen. Viele kennen ja nicht mal den Unterschied zwischen Transformatoren, Transistoren, Kondensatoren und Röhren.
Ausserdem, wo kein Kläger, da kein Richter, aber das ist halt immer das Risiko. Man kann ja auch ohne Versicherung Auto fahren, aber lass was passieren.
Viele Grüße
Philipp
"Lohnt es sich denn?" fragt das Hirn. "Nein aber es tut so gut!" antwortet das Herz.
Ich hatte auch mal von meiner Firma her ein Lehrgang spendiert bekommen.
Und zwar für "Elektrofachkraft für Festgelegte Tätigkeiten".
Darf ich damit auch herum pfuschen? Mann muss es aber alle 2 Jahre auffrischen, was ich net hab
Das mußt du nicht wenn du es Verkaufst und es nicht gerade als Technisch Restauriert anbietest.
Denn dann weiß es keiner und wird dir auch niemand beweisen können.
Wenn du aber ein Gerät für deinen Nachbarn,Freund oder so, Reparierst und dann passiert etwas,dann weiß jeder das du daran gebastelt hast.
Aber wie gesagt,wo kein Kläger da kein Richter.
Gruß Helmut
---------------------
Der Kluge lernt aus allem und von jedem, der Normale aus seinen Erfahrungen und der Dumme weiß alles besser. -Sokrates-
Leider scheint das Problem komplizierter zu sein als gedacht. Ich habe heute bei "Frag einen Anwalt.de" dieses Problem geschildert, 50 Euro abgedrückt und die Antwort erhalten, dass zu diesem Preis keine Auskunft möglich sei, da das Problem zu komplex für eine einfache Bearbeitung sei. Das war also nix.
Hab dann mal länger geggogelt und bin auf ein paar Urteile gestoßen, die ich so nicht erwartet hätte.
Erstmal sind nahezu alle, in Ebay gebräuchlichen, Formulierungen zum Ausschluss der Gewährleistung juristisch ungültig.
Ein vollständiger Ausschluss ist immer rechtswirdrig. Ist in der Formulierung nur ein einziger, ungültiger Passus, ist die gesamte Klausel rechtlich unwirksam und der Verkäufer haftet doch mit zwei Jahren Gewährleistung.
Dazu ein Urteil. Auf Ebay wurde ein alter Röhrenfernseher verkauft. Der Verkäufer bezeichnete ihn als "Bastlergerät" ohne jegliche Zusicherung von Eigenschaften und unter Ausschluss jeglicher Haftung und Garantie.
Der Käufer nahm den Fernseher ohne weitere Prüfung in Betrieb. Dabei kam es nach einiger Zeit zu Rauch- und Flammentwicklung. Dabei wurde der Fernseher zerstört und der Tisch auf dem er stand beschädigt. Der Käufer verlangte daraufhin vom Verkäufer Schadenersetz für den Fernseher und für den beschädigten Tisch und er bekam vor Gericht Recht.
Die Formulierung der Klausel zum Ausschluss der Gewährleistung war fehlerhaft und die Klausel somit in ihrer Gesamtheit unwirksam. Daher müsse der verkäufer für den defekten Fernseher einstehen.
Das Gericht interpretierte ferner den Begriff "Bastlergerät" nicht dahingehend, dass das Gerät keine seiner ursprünglich vom Hersteller zugesicherten Eigenschaften mehr besaß, sondern so, dass das Gerät in Ordnung und als Ausgangsbasis für Bastelarbeiten geeignet sei. Damit hätte der Verkäufer wissentlich Eigenschaften zugesichert, die das Gerät nicht erüllt habe und sei somit schadenersatzpflichtig.
Man möchte sich nicht vorstellen, wenn statt des Tisches die ganze Wohnung abgefackelt wäre.
Es wird aber noch komplizierter. Auch die korrekte Formulierung gilt nur 3-5 mal. Wird sie öfter verwendet, geht sie wegen Wiederholung automatisch in "Allgemeine Geschäftsbedingungen" über, bei der dann wiederum andere Maßstäbe gelten.
Genaugenommen muss der Ausschluss der Gewährleistung mit dem Käufer jedesmal neu individuell verhandelt werden.
Ich für meinen Teil finde das extrem bedenklich. Jeder von uns wird wohl mal ein Radio weitergeben. Sei es nun bei Ebay, oder einfach an Freunde, Bekannte, ect. Man kann ja nicht alle behalten, wenn man das Hobby über Jahre hin betreibt.
Ein einziger falscher Satz in der Artikelbeschreibung und man kann dran sein.
Jedenfalls werde ich ab sofort nichts mehr in der Richtung bei Ebay einstellen bis das endgültig geklärt ist.
Das beste wäre, sich von einem spezialisierten Anwalt eine hieb-und stichfeste Klausel formulieren zu lassen, die in jedem Falle greift. Juristisch scheint das möglich zu sein. Ohne weitreichende rechtliche Kenntnisse wird man das aber nicht selbst hinbekommen.
Im Zweifel ist die ganze Klausel einfach rechtsunwirksam und man steht völlig ungeschützt da.
Wieviel so was kostet weiss ich nicht, aber einige Hunderter vermutlich schon. Hat jemand eine idee wie man das anstellen könnte? Betroffen sind wir ja mehr oder weniger fast alle.
Und man kann ein vollständig restauriertes Gerät ja auch schlecht als Schrott anpreisen.
Diese und ähnliche Gerichtsurteile lassen ganz klar erkennen, das man krampfhaft versucht, den anonymen Internet-Handel einzuschräncken. Ich verkaufe auch auf dieser Plattform, jedoch habe ich durch die Jahre erfahren, wie sensibel der Käufer dort geworden ist, wie sensibel die gewerblichen Verkäufer dem privaten Treiben zuschauen und wie rigeros manche Gerichte Urteilen. Wenn solche und ähnliche Urteile Schule machen, wird der private Handel empfindlich getroffen. Ich denke dabei an den Handel mit Gebrauchten Kraftfahrzuegen von Privatleuten. Da sind ja noch wesentlich mehr möglichkeiten, den Verkäufer zu Regress heranzuziehen. Angst habe ich nicht, auch in Zukunft auf der Bucht was zu verkaufen, aber mitunter ein mulmiges gefühl, wie z.B. im Frühjahr, als ein Käufer als Versandadresse Finanzamt K... angab.
Ein sehr guter Spiegel, wie es in unserem Land aussieht
Achim, hast Du eigentlich mein Beitrag gelesen, indem ich geschrieben habe, das Radio, TV oder el. Gerät von einem Elektriker mit Protokoll messen zu lassen?
Da wäre man aus dem Schneider. Ganz einfache Sache.
Viele Grüße
Philipp
"Lohnt es sich denn?" fragt das Hirn. "Nein aber es tut so gut!" antwortet das Herz.
Vielen Dank an Edi und Achim für die Ausführungen.
Und an Hans-Detlef für sein Fazit:
Wheely hat geschrieben:
Ein sehr guter Spiegel, wie es in unserem Land aussieht.
Genauso ist es.
Könnte man bei ebay-Verkäufen Deutschland als Zielort ausschließen ?
Ich werde jedenfalls nie wieder Geräte dort anbieten. Zu gefährlich. Wenigstens so lange, bis ein Anwalt eine wasserdichte Klausel fabriziert hat.