Rechtliche Frage

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achim1
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Rechtliche Frage

Beitrag von achim1 »

Hallo Jungs,
vielleicht könnt ihr mir ja weiterhelfen.
Vor einiger Zeit war ich am Flohmarkt und sah da eine hübsche kleine Jubilate. Plötzlich saust eine junge Frau auf das Radio los, strahlt über das ganze Gesicht, drückt das Teill an sich, zahlt irgendeinen Betrag und sieht richtig glücklich aus. Die hat sich spontan in dieses Radio verliebt. Der verkäufer versichert ihr, dass das Radio einwandfrei spielt, er hätte es selbst ausprobiert.
Ein paar Meter weg vom Stand sprech ich das Mädel an, frage was sie bezahlt hat. 25 Euro, da kann man nicht meckern. Wir kommen ins Gespräch über die 50er Jahre und Röhrenradios, tauschen Telefonnummern.
Einigei Tage später ruft sie mich total enttäuscht an, das Radio geht nicht. Ihr Opa hätte schon versucht es zu reparieren, ohne Erfolg. Ob ich was machen könne? Wer kann da schon nein sagen...
Ok, sie bringt mir das Radio und ich hab es jetzt auf der Werkbank liegen.

Da hat schon jemand übel gebastelt. Das Netzkabel ist intern getrennt worden und anschließend wieder verdrillt mit etwa Leukoplast drum. Die Spannmechanik für das Transparentpapier der Skalenbeleuchtung fehlt ebenso wie das Papier selbst.
Der Netzschalter ist kaputt. Den konnte ich durch Auffräsen, Reinigen und Schmieren wieder reparieren. Der Siebelko war total trocken, hab ihn neu befüllt und schon ging das Radio wieder. Hab jetzt noch allle Kondis bis auf die Styroflexe gewechselt. Momentan läuft die Jubilate im Dauertest.

Jetzt die eigentliche Frage: Sollte ich mir von ihr irgendwas unterschreiben lassen, von wegen Haftungsausschluss oder so? Was ist, wenn wegen des Radios mal ihre Bude abbrennt? Bin ich da irgendwie haftbar oder verantwortlich weil ich dran rumgefummelt hab?

Ich dachte an eine Erklärung in der Art:

Mein Radio wurde aus Gefälligkeit repariert. Ich wurde über mögliche Gefahren aufgeklärt, insbesondere darüber, dass das Radio keine netztrennung besitzt, nicht den aktuellen Sicherheitsbestimmungen entspricht und dass von alten Röhrenradios Gefahren wie Stromschlag und Brand ausgehen können. Jede Inbetriebnahme erfolgt auf eigene Gefahr.

Oder ist das alles übertrieben? Ich will sie auch nicht verschrecken, aber sie hat von Strom nulll Ahnung.

Gruiß,
Achim
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radiobastler
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Re: Rechtliche Frage

Beitrag von radiobastler »

Das ist eine gute Frage. Das würde mich auch interessieren.

Meine Meinung:
Hier liegt die Beweislast bei der Frau, der du das Radio repariert hast. Sie muss beweisen, das du das Radio überhaupt repariert hast. Und sie müsste dir beweisen, das du sie nicht auf entsprende Gefahren hingewiesen hast.
Schwarzarbeiter haften auch nicht für eventuelle Mängel, hier müsste es änlich sein.

Ich bin mal gespannt was andere hier dazu zu sagen haben.
Gruß Stephan

Röhre gut, alles gut
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nflanders
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Re: Rechtliche Frage

Beitrag von nflanders »

hmmm aber Achim ist doch in dem Sinne kein Schwarzarbeiter (gehe davon aus dass er beruflich keine Radios repariert)..die Frage ist auch ob er nur Geld für die Ersatzteile bekommen hat oder auch für die Arbeitszeit..läuft doch mehr unter Nachbarschaftshilfe, oder?

Aber ich habe mich das auch schon gefragt wenn man mal was für jemanden anderen repariert und vielleicht auf Wunsch keinen Kondikur macht....
Gruss Nad

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Re: Rechtliche Frage

Beitrag von power-dodge »

Was ist wenn einer sogar da dran stirbt!?
Mit freundlichen Grüßen

Alexander
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Re: Rechtliche Frage

Beitrag von saarfranzose »

siehe: Haftung bei Nachbarschaftshilfe
Im Rahmen der unentgeltlichen Nachbarschaftshilfe ist der Helfende für die Folgen eines Unfalls nur dann haftbar zu machen, wenn der Unfall durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz geschehen ist.
Dieser stillschweigende Haftungsausschluss entsteht, wenn der Nachbar um etwas bittet und der andere zustimmt, diese Dinge zu erledigen.
oder:

Ein kleiner Gefallen - Absicherung bei Nachbarschaftshilfe
Gruß,
Jupp
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Re: Rechtliche Frage

Beitrag von Oldradio »

Hallo

Also ich würde sagen,als ungelernter darf man überhaupt keine Elektrische Reparaturen an Fremden Geräten oder Installationen ausführen .
Ich würde mir wenn ich das schon mache von denjenigen eine Bestätigung geben lassen,wo ich darauf hinweise das das Gerät erst nach einer Überprüfung durch eine Fachwerkstatt in betrieb genommen werden darf.! Wenn er das dann nicht macht, sein Problem.
Gruß Helmut
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Re: Rechtliche Frage

Beitrag von saarfranzose »

hier ist ein tragischer Fall erwähnt:

Nachbarschaftshilfe mit tragischem Ausgang
Gruß,
Jupp
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Re: Rechtliche Frage

Beitrag von Oldradio »

Die Frage bei dem Begriff Nachbarschaftshilfe dürfte auch in der Entfernung liegen,wie weit geht Nachbarschaft.??
Wobei ich mir fast sicher bin,das ich immer dann Hafte wenn ich Arbeiten ausführe die mir als Laie schon von Vornherein Gesetzlich verboten sind.
Zuletzt geändert von Oldradio am Mi Sep 11, 2013 12:54, insgesamt 1-mal geändert.
Gruß Helmut
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Re: Rechtliche Frage

Beitrag von Bosk Veld »

Um es noch etwas zu erweitern:
In vielen (ebay)-Anzeigen ist ja extra angegeben, daß das Radio ggfs. repariert wurde, daß Kondensatoren erneuert wurden. Das fällt dann ja wohl nicht unter Nachbarschaftshilfe.
Wie sieht es mit der Haftung aus, wenn man ein Gerät verkauft hat?

Gruß, Frank
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Re: Rechtliche Frage

Beitrag von Oldradio »

Ich denke wenn du als Laie ein Gerät Reparierst und es in E..bay verkaufst,dann haftest du.Wenn du es angibst das es von dir Repariert wurde.


Das fängt schon damit an.
http://www.ebay.de/gds/Gewaehrleistungs ... 836/g.html
Zuletzt geändert von Oldradio am Mi Sep 11, 2013 13:17, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Rechtliche Frage

Beitrag von radiobastler »

Ich denke, dass juristisch gesehen, eine Hilfestellung gegenüber eines Bekannten, Freundes oder Verwandten, auch unter Nachbarschaftshilfe fällt.
Gruß Stephan

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Re: Rechtliche Frage

Beitrag von Oldradio »

Aber im Prinzip ist das alles sinnloses Gefasel was wir hier machen,denn im Fall des Falles entscheidet ein Richter und vor Gericht und auf Hoher See bist du in Gottes Hand.
Was wir hier Denken,oder uns einbilden zu Wissen spielt dann keine Rolle.!!

Zumal bei so etwas wieder die Rechte dritter ins Spiel kommen.
Du Reparierst mein Radio mir Brennt die Hütte ab aber ich Wohne zur Miete,welche rechte hat der Vermieter.???? Du Reparierst mein Radio ich falle nach einem Stromschlag tot um welche Rechte haben meine Frau und Kinder. Von einem Hinweis auf die Gefahren wissen die Nix und Darfst du überhaupt an Elektrischen Geräten Arbeiten ?? All das klärt dann ein Gericht.!!
Zuletzt geändert von Oldradio am Mi Sep 11, 2013 13:41, insgesamt 4-mal geändert.
Gruß Helmut
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Re: Rechtliche Frage

Beitrag von radiobastler »

Ich weise die Leute immer auf die Gefahren hin, wenn ich ein Radio zurückgebe.
Gruß Stephan

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Re: Rechtliche Frage

Beitrag von ColonelHogan9162 »

Oldradio hat geschrieben:Hallo

Also ich würde sagen,als ungelernter darf man überhaupt keine Elektrische Reparaturen an Fremden Geräten oder Installationen ausführen .
Ich würde mir wenn ich das schon mache von denjenigen eine Bestätigung geben lassen,wo ich darauf hinweise das das Gerät erst nach einer Überprüfung durch eine Fachwerkstatt in betrieb genommen werden darf.! Wenn er das dann nicht macht, sein Problem.
Ähhhh- also was die gelernten Fachleute wirklich draufhaben, davon kann ich ganze Opern singen :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:
was ich in einem halben Jahr Elektrolehre ende der 70er erlebte
(Einzelheiten erspar ich mir, die hab ich schonmal in irgendeinem Thread abgelassen)
Jeder Bastler mit guter Erfahrung hat mehr drauf und ist teilweise sicherer bei der Arbeit als manche der vom Gesetzgeber vergötterten Profis
Die haben oft nur bessere Ausrüstung als wir

Ich selber würde es mir daher auch gerade von fremden Leuten bestätigen lassen, daß die Benutzung auf eigene Gefahr geschieht, man das laufende Gerät nicht unbeobachtet lassen soll und man gerade bei repariertem Netzschalter bei Nichtbetrieb unbedingt den Stecker ziehen sollte

Das muss reichen.

Denn wenn selbst schon die Betriebsanleitung eines PKW dreimal so dick als normal ist, weil ganze Abhandlungen über Sicherheit und Fahrverhalten auf jeder Seite mehrfach Wort für Wort wiederholt werden und für die Anleitung selbst nur noch 2 Zeilen Platz ist, weil man den OTTO-Normal user schon für zu dumm hält um nach vorn aus der UBahn zu gucken
Und einem sogar schon geraten wird den Wechsel von Mignon-Batterien und Knopfzellen der Werkstatt überlassen
(Hab ich auch schon in diversen Anleitungen gelesen)

Und das ganze hauptsächlich aus Angst vor unfähigen Richtern, die ihre studierte Jura mit einem Erdzeitalter verwechseln :mrgreen: kann ich nur noch Otto Reutter zitieren:
:lol: "ICK WUNDER MIR ÜBER JARNISCHT MEHR" :lol:
Gruss
Andi
Was kann schöner sein auf Erden als von Röhren beschallt zu werden
Was kümmert es die stolze Eiche wenn sich ein Borstenvieh dran wetzt

All that we see or seem is but a dream within a dream? E.A.Poe
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Re: Rechtliche Frage

Beitrag von Oldradio »

Zitat.

(Ähhhh- also was die gelernten Fachleute wirklich draufhaben, davon kann ich ganze Opern singen :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:
was ich in einem halben Jahr Elektrolehre ende der 70er erlebte
(Einzelheiten erspar ich mir, die hab ich schonmal in irgendeinem Thread abgelassen)
Jeder Bastler mit guter Erfahrung hat mehr drauf und ist teilweise sicherer bei der Arbeit als manche der vom Gesetzgeber vergötterten Profis
Die haben oft nur bessere Ausrüstung als wir)

Nun die haben neben der Ausrüstung noch etwas Entscheidendes.
1.Die Erlaubnis durch Befähigungsnachweis und Zertifikat,Meisterprüfung.
2.Eine Versicherung die dann Zahlt.
Zuletzt geändert von Oldradio am Mi Sep 11, 2013 13:46, insgesamt 1-mal geändert.
Gruß Helmut
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