Ein Fernseher, dessen Bildröhre nicht im selben Gehäuse wie die Elektronik eingebaut ist, sondern mit einem 7,6 m langen Kabel separat aufgestellt werden kann:
https://www.radiomuseum.org/r/philco_pr ... tande.html
https://www.radiomuseum.org/r/philco_pr ... nde_2.html
https://www.radiomuseum.org/r/philco_pr ... nde_3.html
Laut Schaltplan wurden tatsächlich die Ablenkspannungen, die Hochspannung und das Videosignal über das Verbindungkabel geführt.
Lutz
Kuriositäten
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röhrenradiofreak
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Yazz
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Re: Kuriositäten
Dieses Predicta-Modell habe ich nur ein einziges Mal in Echt gesehen.
Das Kabel ist recht dick und steif. Daher sieht die separat irgendwo platzierte Bildröhre mit dem halb abgerollten Kabel dahinter gar nicht mal so ästhetisch aus, wie man meinen würde.
Aber die Idee ist schon interessant, wenn wohl auch wenig sinnvoll im realen Einsatz.
Das Kabel ist recht dick und steif. Daher sieht die separat irgendwo platzierte Bildröhre mit dem halb abgerollten Kabel dahinter gar nicht mal so ästhetisch aus, wie man meinen würde.
Aber die Idee ist schon interessant, wenn wohl auch wenig sinnvoll im realen Einsatz.
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Re: Kuriositäten
Wenn Vorkriegs-Radios mit dynamischen Lautsprechern ausgestattet waren, waren das elektrodynamische Lautsprecher, deren Feldspule einen Gleichstrom benötigte. Oft wurde die Feldspule gleichzeitig als Netzdrossel für die Anodenstromversorgung benutzt. Bei Autoradios wurde sie direkt aus dem 6V-Bordnetz gespeist.
Das amerikanische Radio im folgenden Link hat für die Versorgung der Feldspule einen extra Netztrafo und eine extra Gleichrichterröhre. Ungewöhnlich finde ich, dass überhaupt keine Siebkapazität vorhanden ist. Die Induktivität der Feldspule war offensichtlich groß genug, um den Strom ausreichend zu glätten, so dass das Netzbrummen leise genug war.
https://www.radiomuseum.org/r/stromberg_846.html
Lutz
Das amerikanische Radio im folgenden Link hat für die Versorgung der Feldspule einen extra Netztrafo und eine extra Gleichrichterröhre. Ungewöhnlich finde ich, dass überhaupt keine Siebkapazität vorhanden ist. Die Induktivität der Feldspule war offensichtlich groß genug, um den Strom ausreichend zu glätten, so dass das Netzbrummen leise genug war.
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Re: Kuriositäten
Immerhin hatte der Zuschauer dadurch die Möglichkeit, das Programm zu wechseln, ohne aufzustehen. Das wäre damals sonst nur mit einem Motorantrieb für den Kanalwähler möglich gewesen, den gab es aber nur in ganz wenigen Geräten. Anders als bei uns, waren in den 1950er Jahren in den USA vor allem in den Ballungsräumen mehrere Programme (ausschließlich Privatsender) zu empfangen. Bei den Werbeunterbrechungen wollte man sicher oft das Programm wechseln.Yazz hat geschrieben: Di Dez 02, 2025 21:04 Aber die Idee ist schon interessant, wenn wohl auch wenig sinnvoll im realen Einsatz.
Vor allem abgelegene Farmen in den USA hatten in der 1930er Jahren noch keinen Anschluss an das Stromnetz. Radios wurden dort aus Batterien betrieben. Dafür gab es sogenannte Farm-Radios. Diese wurden oft aus einer Batterie betrieben, die durch ein Stromaggregat oder einen Windgenerator geladen wurde. Kleinere Anlagen hatten eine Spannung von 6V. Dafür gab es Radios wie dieses hier, mit Erzeugung der Anodenspannung durch einen mechanischen Zerhacker oder eine Motor-Generator-Kombination:
https://www.radiomuseum.org/r/allied_ra ... h9854.html
Größere Anlagen versorgten verschiedene Verbraucher, auch Beleuchtung, mit 32V. Diese Spannung wurde in manchen Radios als Anodenspannung verwendet, sogar für die Endstufe. Diese war dann eine Gegentaktendstufe:
https://www.radiomuseum.org/r/lafayette_m31.html
Oft enthielt diese 4 Röhren, um eine ausreichende Ausgangsleistung zu liefern. Dafür finde ich gerade kein Beispiel, aber gesehen habe ich das schon.
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Re: Kuriositäten
Um auf die kuriosen Vorschriften zurückzukommen: Manchmal kommen diese nicht nur von Gesetzen und Behörden.
Um 1980 wollte jemand in seiner Mietwohnung eine CB-Funk-Heimstation betreiben. Zuerst baute er eine kleine Antenne an das Balkongeländer. Aber damit war die Reichweite enttäuschend, was sicher auch am Einfluss des darüberliegenden Balkons lag.
Dann fragte er den Vermieter, ob er eine Antenne auf dem Dach installieren dürfe. Der Vermieter stimmte unter den Beindungen zu, dass die Antenne und die zugehörige Blitzschutzanlage von einer Fachfirma installiert und von der Deutschen Bundespost abgenommen werden. Letzters war nicht möglich, weil die Deutsche Bundespost keine Antennen abnahm. Der Vermieter beharrte aber darauf.
Also musste die Antenne auf dem ca. 4 m hohen Dachboden aufgebaut werden. Für eine handelsübliche, 5,5 m lange Antenne reichte der Platz nicht. Also baute ich aus Litze eine Groundplane-Antenne, die nur etwa 3 m hoch war, und spannte sie auf dem Dachboden auf.
Die Reichweite war damit zufriedenstellend. Aber die Anlage störte im Sendebetrieb den Fernsehempfang in dem Häuserblock. Die Fernsehantenne befand sich 20 m entfernt auf gleicher Höhe. Der VHF-Eingang des Antennenverstärkers wurde übersteuert.
Das konnte ich beheben, indem ich dort einen Hochpass vorschaltete. Damit war aber der Vermieter nicht einverstanden, er verlangte, dass nur die Firma, die die Fernsehantenne aufgebaut hat, daran etwas verändern dürfe. Die Leute dieser Firma waren zunächst ratlos, so einen Fall hatten sie noch nicht. Auf meinen Vorschlkag hin bauten sie den gleichen Hochpass an derselben Stelle ein. Nun waren alle zufrieden. Ärgerlich war nur der 3-stellige Betrag, den die Antennenbaufirma verlangt hat, deren Einsatz eigentlich unnötig war.
In einem anderen Fall wollte jemand eine Funkantenne auf dem Dach eines Hauses aufbauen, das in der Nähe eines Hubschrauber-Ladeplatzes lag. Er bekam deshalb die Auflage, an der Spitze der Antenne eine blinkende rote Lampe zu installieren. Das durfte er aber nicht, weil die Blinkschaltung ein "aktives Bauteil" war, aktive Bauteile waren aber gemäß den Vorschriften der Deutschen Bundespost an CB-Funkantennen nicht erlaubt.
In einem weiteren Fall hatte jemand auf seinem Grundstück einen großen Mast aufgestellt und daran eine CB-Funkantenne befestigt, die er mittels eines selbstgebauten Mechanismus hochziehen konnte. Dann erreichte die Antennenspitze eine Höhe von etwa 25 m und die Reichweite war entsprechend groß. Irgendwann kam der Funkstörungsmessdienst der Deutsche Bundespost vorbei, um seine Anlage stichprobenartig zu kontrollieren. Es kam zu einer Diskussion, ob diese Konstruktion erlaubt wäre, weil eine CB-Funk-Heimstation "ortsfest" sein müsse und das auf diese Antenne nicht voll zutraf. Man einigte sich dann auf einen Kompromiss, wie dieser genau aussah, weiß ich nicht mehr.
Lutz
Um 1980 wollte jemand in seiner Mietwohnung eine CB-Funk-Heimstation betreiben. Zuerst baute er eine kleine Antenne an das Balkongeländer. Aber damit war die Reichweite enttäuschend, was sicher auch am Einfluss des darüberliegenden Balkons lag.
Dann fragte er den Vermieter, ob er eine Antenne auf dem Dach installieren dürfe. Der Vermieter stimmte unter den Beindungen zu, dass die Antenne und die zugehörige Blitzschutzanlage von einer Fachfirma installiert und von der Deutschen Bundespost abgenommen werden. Letzters war nicht möglich, weil die Deutsche Bundespost keine Antennen abnahm. Der Vermieter beharrte aber darauf.
Also musste die Antenne auf dem ca. 4 m hohen Dachboden aufgebaut werden. Für eine handelsübliche, 5,5 m lange Antenne reichte der Platz nicht. Also baute ich aus Litze eine Groundplane-Antenne, die nur etwa 3 m hoch war, und spannte sie auf dem Dachboden auf.
Die Reichweite war damit zufriedenstellend. Aber die Anlage störte im Sendebetrieb den Fernsehempfang in dem Häuserblock. Die Fernsehantenne befand sich 20 m entfernt auf gleicher Höhe. Der VHF-Eingang des Antennenverstärkers wurde übersteuert.
Das konnte ich beheben, indem ich dort einen Hochpass vorschaltete. Damit war aber der Vermieter nicht einverstanden, er verlangte, dass nur die Firma, die die Fernsehantenne aufgebaut hat, daran etwas verändern dürfe. Die Leute dieser Firma waren zunächst ratlos, so einen Fall hatten sie noch nicht. Auf meinen Vorschlkag hin bauten sie den gleichen Hochpass an derselben Stelle ein. Nun waren alle zufrieden. Ärgerlich war nur der 3-stellige Betrag, den die Antennenbaufirma verlangt hat, deren Einsatz eigentlich unnötig war.
In einem anderen Fall wollte jemand eine Funkantenne auf dem Dach eines Hauses aufbauen, das in der Nähe eines Hubschrauber-Ladeplatzes lag. Er bekam deshalb die Auflage, an der Spitze der Antenne eine blinkende rote Lampe zu installieren. Das durfte er aber nicht, weil die Blinkschaltung ein "aktives Bauteil" war, aktive Bauteile waren aber gemäß den Vorschriften der Deutschen Bundespost an CB-Funkantennen nicht erlaubt.
In einem weiteren Fall hatte jemand auf seinem Grundstück einen großen Mast aufgestellt und daran eine CB-Funkantenne befestigt, die er mittels eines selbstgebauten Mechanismus hochziehen konnte. Dann erreichte die Antennenspitze eine Höhe von etwa 25 m und die Reichweite war entsprechend groß. Irgendwann kam der Funkstörungsmessdienst der Deutsche Bundespost vorbei, um seine Anlage stichprobenartig zu kontrollieren. Es kam zu einer Diskussion, ob diese Konstruktion erlaubt wäre, weil eine CB-Funk-Heimstation "ortsfest" sein müsse und das auf diese Antenne nicht voll zutraf. Man einigte sich dann auf einen Kompromiss, wie dieser genau aussah, weiß ich nicht mehr.
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Re: Kuriositäten
Becker hatte Anfang der 70er Jahre uwei Cassettenspieler mit eingebautem Verstärker im Programm: Den Typ 206 für Stereo-Woedergabe und den Typ 207 für Mono-Wiedergabe. Ersterer ist auch bei rm.org gelistet.
Weil das Modell Typ 207 ein Monogerät ist, hat es nur einen einkanaligen Vorverstärker. Aber es ist, wie das Stereogerät 206, trotzdem mit zwei Endstufen ausgestattet!
https://vdh.mercedesclubs.de/index.php/ ... id=22:tech (linkes Bild, Titelseite der Serviceanleitung)
DDass es diesen Gerätetyp überhaupt gab, kann eigentlich nur an der preislichen Abstufung zum Typ 206 gelegen haben. Aber warum hat man dann auch nicht gleich die zweite Endstufe eingespart?
Lutz
Weil das Modell Typ 207 ein Monogerät ist, hat es nur einen einkanaligen Vorverstärker. Aber es ist, wie das Stereogerät 206, trotzdem mit zwei Endstufen ausgestattet!
https://vdh.mercedesclubs.de/index.php/ ... id=22:tech (linkes Bild, Titelseite der Serviceanleitung)
DDass es diesen Gerätetyp überhaupt gab, kann eigentlich nur an der preislichen Abstufung zum Typ 206 gelegen haben. Aber warum hat man dann auch nicht gleich die zweite Endstufe eingespart?
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Re: Kuriositäten
Sowas gab es auch bei Funkamateurs. Eine Gruppe von Amateuren in Köln wollte per Amateurfernsehen einen Kurs zum Erlangen der Amateurfunklizenz senden. Allein, die damalige Vorschrift erlaubte nur Standbildübertragungen.röhrenradiofreak hat geschrieben: Mo Apr 06, 2026 12:51In einem weiteren Fall hatte jemand auf seinem Grundstück einen großen Mast aufgestellt und daran eine CB-Funkantenne befestigt, die er mittels eines selbstgebauten Mechanismus hochziehen konnte. ... Man einigte sich dann auf einen Kompromiss, wie dieser genau aussah, weiß ich nicht mehr
Ein besonders gewitzter Amateur hat daraufhin bei einem Treffen mit Vertretern der Bundespost diskutiert, wie lange ein solches Standbild stehen müsste, um nicht als Bewegtbild zu gelten. Man hat sich nach einigem Hin und Her auf 1/25 Sekunde geeinigt.
Ralf
Und wenn ich nicht mehr weiter weiß, dreh ich am Oszillatorkreis.