Ich kenne jemanden, der entdeckte kurz nach der Grenzöffnung im Osten ein Auto von 1937, kaufte es dem Besitzer ab und wollte es über die Grenze mitnehmen. Dort wurde ihm gesagt, dass alles, was vor 1949 hergestellt war, als Antiquität oder Kulturgut galt. Also durfte er es nicht mitnehmen und kehrte um. Dann hörte er, dass von und nach West-Berlin nicht mehr oder nur noch sehr oberflächlich kontrolliert wurde. Tatsächlich gelangte er mit dem Oldtimer auf dem Anhänger ungeschoren dorthin und ließ sich (nachdem er die DDR-Kennzeichen abgebaut hatte) vom Zoll eine Ausfuhrbescheinigung ausstellen. Damit durfte er dann bei Helmstedt die Grenze passieren.